Monday 21 April 2008

Islamische Vermögen - Chance für Finanzplatz Schweiz

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Foto dank SwissInfo

Nachfrage nach Scharia-konformen Finanzprodukten nimmt zu. (Keystone)

SWISSINFO: Auf westlichen Finanzplätzen sind grosse arabische Vermögen platziert. Mit Blick darauf planen arabische Investoren eine islamisch konzipierte Privatbank mit Sitz in der Schweiz.

Die National Bank of Kuwait soll gemeinsam mit einem saudischen Partner in die Fussstapfen der Faisal Private Bank treten. Letztere hat sich 2006 als erste islamische Finanzinstitution in der Schweiz niedergelassen.

Trotz der bestehenden Nachfrage würden zur Zeit aber (noch) nicht genügend entsprechende Finanzprodukte für muslimische Anleger angeboten, sagt John Sandwick, Geschäftsführer von Encore Management, eines Schweizer Anlageberaters und Vermögensverwalters.

Islamisches respektive Scharia konformes Banking verbietet zwar die Zinsnahme, ist aber pragmatisch bezüglich einer Profitbeteiligung des Kreditgebers. Dazu kommen eine ganze Reihe von Branchenverboten, wie Casino, Alkohol oder Rüstung. Entsprechende Regeln wie bei der Kreditvergabe gelten dann auch für die Anlagepolitik bei der Vermögensverwaltung. Klare Richtlinien zur Besteuerung fehlen >>> | April 18, 2008

ISLAMISCHE FINANZIERUNG:

1. Die Scharia ist ein Auslege-Gesetz des Korans für konkrete Lebenslagen wie Zivilrecht oder Finanzen.



2. Im Finanz- sprich Kreditbereich verbietet sie das Bezahlen und Nehmen von Zins - dies sei Wucher. 



3. Scharia-konforme Finanzkonstruktionen wie Sukuk-Obligationen bieten dem Anleger deshalb statt Zinsen Profitbeteiligungen an.



4. Die USA und Grossbritannien, nicht aber die meisten europäischen Länder befreien gewisse Kapitalgewinne aus islamischen Finanzprodukten von Steuern.



5. Diese Fonds dürfen nur in jene Branchen und Unternehmen investieren, die durch eine Fatwa erlaubt sind (Fatwa: Edikt eines religiösen Gelehrten).

6. Nicht statthaft sind Rüstung, Spielbanken, Alkohol, Schweinefleisch, Tabak oder Pornografie.



7. Schweizer Banken, die Scharia-kompatible Finanzdienstleistungen anbieten, können nicht als "Islamische Banken" bezeichnet werden. Diese Bezeichnung gilt nur für Institute aus muslimischen Ländern.

FURCHT VOR WUCHER:

1. Hinter dem Zinsverbot steht die in Feudal-Ökonomien wohl begründete Angst vor Wucher.



2. Damit zwangen Grossgrund-Besitzer und Geldgeber Kleinbauern noch mehr in die Abhängigkeit.



3. Diese Angst herrschte schon zu alttestamentarischer Zeit, und Zinsverbote gab es im Christentum bis zur Renaissance. [Quelle]

Shari’ah Law (English)

Encore Management und UBS: Islamische Vermögensverwaltung (Engl.)

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